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Hausordnung

          

Hausordnung und Anhang zum Mietvertrag - verabschiedet Vorstand Kaienhaus 20.06.2012/SUS
        

Zufahrt

Anreise bis Parkplatz Familie Zähner:

Öffentliche Gratisparkplätze gibt es bei der Verzweigung "Scheidweg" an der Durchgangsstrasse (Hauptstrasse) beim Verkehrsteiler "Kaien". Ab dem Dorfkern von Rehetobel besteht eine öffentliche Güterstrasse bis zum Bauernhof der Familie Zähner, Gigeren 15, 9038 Rehetobel. Dort steht ein Parkplatz mit einer beschränkten Anzahl Plätze für eine Gebühr von Fr. 2.-- pro Tag zur Verfügung. Eine entsprechende Kasse für die Entrichtung der Gebühr ist vorhanden.

Zufahrt zum Kaienhaus ab Parkplatz Familie Zähner:

Es gilt folgender Grundsatz: Die Zufahrt zum Kaienhaus (Forststrasse) ist gesperrt. Die Durchfahrt ist verboten. Ab dem Parkplatz der Familie Zähner ist das Kaienhaus in ca. 5 Minuten zu Fuss erreichbar.

Transporte jeglicher Art, welche durch die Familie Zähner ausgeführt werden, sind kostenpflichtig. Die Transportzeiten sind  vorgängig und frühzeitig zwischen dem Gast und der Familie Zähner abzusprechen.

Nach 22.00 Uhr werden keine Transporte ausgeführt.

Ausnahmen:

Für Behinderte und Invalide mit entsprechendem Ausweis sind nach vorgängiger Absprache mit dem Hüttenwart die Zu- und Wegfahrt zum Kaienhaus gestattet. Das Fahrzeug darf aber nicht beim Kaienhaus abgestellt werden. Es muss während des Aufenthaltes auf einen Parkplatz bei der Familie Zähner rückgeführt und abgestellt werden.

Rauchverbot

Rauchverbot

Jeder Hauswart ist verantwortlich, dass das Rauchverbot ausnahmslos eingehalten wird. Allfällige Sanktionen oder Bussen trägt der verantwortliche Hauswart.

Aufenthalt

Hausschuhe: 

Der Zugang zu den Räumlichkeiten im 2. und 3. OG (ab Ebene Gaststube) ist nur mit Hausschuhen gestattet.

Schlafsäcke:

Ein Schlafsack oder ein Leintuch ist obligatorisch. Ausname: Nordisch Schlafen.

Haustiere:

Sind nur im Gartenrestaurant und/oder in der Gaststube erlaubt. In allen anderen Räumlichkeiten sind keine Haustiere zugelassen.

Heizung:

Die Zentralheizung und der Kachelofen darf nur nach Instruktion durch den Hauswart benutzt werden.

Rund ums Haus:

Das Kaienhaus steht in der Landwirtschaftszone. Ab 1. April bis Mitte Oktober darf die durch die Familie Zähner bewirtschaftete Wiesenfläche nicht betreten werden. Die Umgebung ist sauber zu halten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist strikte verboten. Ab 22.00 Uhr darf im Freien kein Lärm mehr verursacht werden. Den Spielgeräten ist Sorge zu tragen.

Zimmer und Waschräume:

Diese sind am Abreisetag aufzuräumen und zu reinigen, die Decken müssen zusammengelegt und die Kopfkissenüberzüge abgezogen werden. Nur stark verschmutzte Fixleintücher müssen abgezogen werden.

Lager und Schulen, die länger im Hause verweilen, putzen das ganze Haus selbständig. Im Spielraum befindet sich ein Putzschrank mit Reinigungsutensilien. Sie haben die Möglichkeit, die Reinigungsarbeiten gegen Entschädigung durch Frau Solenthaler ausführen zu lassen. Muss vorgängig abgesprochen werden.

Hausübergabe:

Die Übergabe mit dem Hauswart muss bis 10.00 Uhr vollzogen sein. Defekte Gegenstände und Schäden am Haus müssen dem Hauswart gemeldet und bezahlt werden.

Selbstkocher:

Nach Gebrauch bitte die Kochstellen reinigen, das Geschirr abwaschen und die Küche aufräumen.

Gäste, die sich selber verpflegen, müssen  nicht gebrauchte Lebensmittel, Flaschen, Dosen und Kartonschachteln wieder nach Hause nehmen. Für kompostierbare Abfälle besteht ein Komposthaufen neben dem Schopf. Ein Container für den restlichen Kehricht steht hinter dem Bauernhaus der Familie Zähner zur Verfügung. Die Abfallsäcke müssen durch die Selbstkocher dorthin transportiert werden.

Restaurant

Öffnungszeiten:

Das Haus ist jedes Wochenende von Samstag 14.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr geöffnet und wird bewirtschaftet.  Vom Samstag, 11.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr müssen deshalb Küche und Gaststube für den Hauswart frei bleiben.

Nachtruhe:

Diese ist auf 24.00 Uhr festgesetzt. Der Hauswart kann diese verlängern.

Betreuungskosten:

Für betreute Anlässe von Montag bis Freitag, ist dem Hüttenwart eine Entschädigung bis zu Fr. 200.-- separat zu zahlen. Der Betrag ist mit dem Hüttenwart abzusprechen.

Zapfengeld:

Essen und Getränke sind vom Kaienhaus zu beziehen. Nach Absprache mit dem Hüttenwart kann ausnahmsweise Wein gegen ein Zapfengeld von Fr. 12.-- je Flasche mitgebracht werden.